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   BVerwG, 05.04.1994 - 6 B 34.93   

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https://dejure.org/1994,13774
BVerwG, 05.04.1994 - 6 B 34.93 (https://dejure.org/1994,13774)
BVerwG, Entscheidung vom 05.04.1994 - 6 B 34.93 (https://dejure.org/1994,13774)
BVerwG, Entscheidung vom 05. April 1994 - 6 B 34.93 (https://dejure.org/1994,13774)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Einwurf eines Schriftsatzes in den Nachtbriefkasten - Voraussetzung für die grundsätzliche Bedeutung eine Rechtssache - Bewertungsspielraum des Zweitkorrektors einer Aufsichtsarbeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1994 - 6 B 34.93
    Zum anderen hat er nicht berücksichtigt, daß die Bewertung einer Prüfungsleistung durch die ursprünglichen Prüfer auch im Verlauf des Verwaltungsstreitverfahrens nachgeholt und in diesem Rahmen frühere Begründungsmängel korrigiert werden können (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262 ).

    Letztlich rügt der Kläger damit keinen Verfahrensmangel, sondern wünscht eine Klärung der materiellrechtlichen Frage, ob wirklich bereits die schriftliche Begründung der Beurteilung des Zweitkorrektors der Aufsichtsarbeit 1, die sich in der Bezugnahme auf die Beurteilung des Erstkorrektors erschöpft, den von Rechts wegen zu stellenden Anforderungen genügt hat (vgl. hierzu BVerwGE 91, 262 ), oder ob das Berufungsgericht hiervon zu Unrecht ausgegangen ist.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1994 - 6 B 34.93
    Entgegen der Auffassung des Klägers handelt es sich bei dem Bewertungsspielraum des Prüfers nicht um ihm eingeräumtes Ermessen (vgl. BVerfGE 84, 34 ), so daß sich das Ausmaß der Prüfungsbefugnis des Gerichts schon nicht aus § 114 VwGO ergibt.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1994 - 6 B 34.93
    Dies ist darzulegen (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - Buchholz 310 § 132 Nr. 18 = BVerwGE 13, 90, 91 und Beschluß vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1994 - 6 B 34.93
    Dies ist darzulegen (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - Buchholz 310 § 132 Nr. 18 = BVerwGE 13, 90, 91 und Beschluß vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88

    Richterwechsel - Beweisaufnahme - Ermessenssache - Grundstücksnachbar -

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1994 - 6 B 34.93
    Unabhängig davon, ob und wann ein Verstoß gegen Denkgesetze zu einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung werden kann, könnte von einem solchen Verstoß nur dann gesprochen werden, wenn das Gericht einen Schluß gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann, nicht dagegen schon dann, wenn eine Schlußfolgerung nicht zwingend oder nicht überzeugend oder gar nur unwahrscheinlich sein sollte (vgl. Beschlüsse vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 Nr. 34, vom 2. September 1977 - BVerwG 7 B 15.76 - Buchholz 401.84 Nr. 35 und vom 28. Juni 1973 - BVerwG 6 CB 63.73 - Buchholz 310 § 137 Nr. 62).
  • BGH, 07.10.1992 - XII ZB 100/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Rechtsmittelfrist und

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1994 - 6 B 34.93
    Jedoch ist nach § 173 VwGO, § 418 Abs. 2 ZPO der Gegenbeweis zulässig (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1992 - XII ZB 100/92 - FamRZ 1993, S. 313 f.).
  • BVerwG, 02.09.1977 - 7 B 15.76

    Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip durch die Auslegung einer nichtrevisiblen

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1994 - 6 B 34.93
    Unabhängig davon, ob und wann ein Verstoß gegen Denkgesetze zu einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung werden kann, könnte von einem solchen Verstoß nur dann gesprochen werden, wenn das Gericht einen Schluß gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann, nicht dagegen schon dann, wenn eine Schlußfolgerung nicht zwingend oder nicht überzeugend oder gar nur unwahrscheinlich sein sollte (vgl. Beschlüsse vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 Nr. 34, vom 2. September 1977 - BVerwG 7 B 15.76 - Buchholz 401.84 Nr. 35 und vom 28. Juni 1973 - BVerwG 6 CB 63.73 - Buchholz 310 § 137 Nr. 62).
  • BVerwG, 28.06.1973 - VI CB 63.73

    Feststellung einer Berechtigung zur Kriegsdienstverweigerung - Vorliegen der

    Auszug aus BVerwG, 05.04.1994 - 6 B 34.93
    Unabhängig davon, ob und wann ein Verstoß gegen Denkgesetze zu einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung werden kann, könnte von einem solchen Verstoß nur dann gesprochen werden, wenn das Gericht einen Schluß gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann, nicht dagegen schon dann, wenn eine Schlußfolgerung nicht zwingend oder nicht überzeugend oder gar nur unwahrscheinlich sein sollte (vgl. Beschlüsse vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - Buchholz 310 § 96 Nr. 34, vom 2. September 1977 - BVerwG 7 B 15.76 - Buchholz 401.84 Nr. 35 und vom 28. Juni 1973 - BVerwG 6 CB 63.73 - Buchholz 310 § 137 Nr. 62).
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